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   ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16   

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https://dejure.org/2016,69285
ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16 (https://dejure.org/2016,69285)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2016 - 4 Ca 365/16 (https://dejure.org/2016,69285)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 4 Ca 365/16 (https://dejure.org/2016,69285)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15

    Stellenanzeige - Altersdiskriminierung - junges hochmotiviertes Team

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Indizien für die Vermutung, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe ursächlich für eine weniger günstige Behandlung gewesen ist, ergeben sich aus folgenden Umständen nicht: Ausschreibung einer Stelle als Vollzeitstelle (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, jurs), möglichrweise höherer Anteil von Männern an im IT-Bereich beschäftigten Personen (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, Juris), LAG Badfen-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), männliche Besetzung der Geschäftsführung des Arbeitgebers, die Forderung sehr guter Deutschkenntnisse in der Stellenausschreibung, wenn die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), die Anforderung sehr guter Englischkenntnisse, weil der IT_Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Auch wenn im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden sollten, so kann dies vielfältige Gründe haben, u. a. den, dass sich womöglich weniger Frauen als Männer um entsprechende Stellen bewerben (LAG Hamburg vom 19. Februar 2014 - 3 Sa 39/13 -, NZA-RR 2014, 343 - 346, LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Ist aber die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit, so sind sehr gute Sprachkenntnisse arbeitsnotwendig (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Die Anforderungen sehr guter Englischkenntnissen kann nachvollziehbar daraus abgeleitet werden, dass der IT-Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

  • LAG Hamburg, 19.02.2014 - 3 Sa 39/13

    Rechtsmissbräuchliche Entschädigungsklage nach AGG - Bewerbungsformular -

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Indizien für die Vermutung, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe ursächlich für eine weniger günstige Behandlung gewesen ist, ergeben sich aus folgenden Umständen nicht: Ausschreibung einer Stelle als Vollzeitstelle (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, jurs), möglichrweise höherer Anteil von Männern an im IT-Bereich beschäftigten Personen (LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, Juris), LAG Badfen-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), männliche Besetzung der Geschäftsführung des Arbeitgebers, die Forderung sehr guter Deutschkenntnisse in der Stellenausschreibung, wenn die Kommunikation mit Kunden ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris), die Anforderung sehr guter Englischkenntnisse, weil der IT_Sektor in besonderer Weise durch die Kommunikation in englischer Sprache geprägt ist (LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Auch wenn im IT-Bereich mehr Männer als Frauen beschäftigt werden sollten, so kann dies vielfältige Gründe haben, u. a. den, dass sich womöglich weniger Frauen als Männer um entsprechende Stellen bewerben (LAG Hamburg vom 19. Februar 2014 - 3 Sa 39/13 -, NZA-RR 2014, 343 - 346, LAG Baden-Württemberg vom 15.01.2016 - 19 Sa 27/15 -, juris).

    Die Ausschreibung als Vollzeitstelle macht vielmehr lediglich deutlich, welchen Arbeitszeitumfang der Arbeitgeber auf den ausgeschriebenen Positionen benötigt (vgl. LAG Hamburg vom 19.02.2014 - 3 Sa 39/13 -, a.a.O.).

  • LAG Hessen, 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13

    Erfolglose Entschädigungsklage wegen Nichteinladung zu einem Vorstellungsgespräch

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Dass ein Bewerber, der zwar nahezu sämtliche in der Stellenausschreibung genannten Anforderungen erfüllt, nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, sondern eine Absage erhält, begründet aus objektiver Sicht nicht den ersten Anschein, dass dies auf einem der Grunde des § 1 AGG beruht (Hessisches LAG vom 18. März 2014 - 15 Sa 1315/13 -, juris).

    Dass auch der Gesetzgeber von einer generellen Pflicht des Arbeitgebers, geeignete Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einzuladen, nicht ausgeht, zeigt die nur zugunsten schwerbehinderter Bewerber geltende Sonderregelung des § 82 Satz 2 SGB IX, welche wiederum nur öffentliche Arbeitgeber verpflichtet (Hessisches LAG vom 18.03.2014 - 15 Sa 1315/13 -, juris).

    Schließlich ist auch die Tatsache, dass die Beklagte der Aufforderung der Klägerin, ihr Auskunft über den eingestellten Bewerber oder die eingestellte Bewerberin zu geben bzw. ihr die Gründe für die getroffene Personalauswahl zu nennen oder die Bewerbungsunterlagen dieser Person vorzulegen, nicht entsprochen hat, kein Indiz für die Vermutung, dass einer der in § 1 AGG genannten Gründe ursächlich für die weniger günstige Behandlung der Klägerin gewesen ist (Hessisches LAG vom 18. März 2014 - 15 Sa 1315/13 -, juris).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 764/08

    Mittelbare Diskriminierung - Kenntnis der deutschen Schriftsprache

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Die sehr gute Beherrschung einer Sprache ist unabhängig von einer Ethnie und scheidet schon deshalb als unmittelbare Benachteiligung aus (BAG vom 28. Januar 2010 - 2 AZR 764/08 -, NZA 2010, 625 - 627).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Der Arbeitgeber darf grundsätzlich über den der Stelle zuzuordnenden Aufgabenbereich und dafür geforderte Qualifikationen des Stellenbewerbers frei entscheiden, wobei er aber keine Anforderungen an Bewerber und Bewerberinnen stellen darf, die nach der im Arbeitsleben herrschenden Verkehrsanschauung durch das Erfordernis der wahrzunehmenden Aufgaben unter keinem nachvollziehbaren Gesichtspunkt gedeckt sind (BAG vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 -, NZA 2013, 37 - 40).
  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08

    Beförderung - geschlechtsbezogene Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 08.07.2016 - 4 Ca 365/16
    Hat der Antragsteller ein Indiz vorgetragen, welches die überwiegende Wahrscheinlichkeit begründet, dass er wegen eines verpönten Merkmals benachteiligt worden ist, muss nunmehr der Arbeitgeber seinerseits den vollen Beweis führen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (BAG vom 22.07.2010 - 8 AZR 1012/08, NZA 2011, 93 - 104).
  • LAG Düsseldorf, 08.08.2017 - 3 Sa 764/16

    Berufung; Zulässigkeit; Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Prozessvollmacht;

    I.Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 08.07.2016 - Az.: 4 Ca 365/16 - - zunächst eingelegt mit Schriftsatz des Rechtsanwalts M.-B. vom 28.12.2016 - darüber hinaus eingelegt mit Schriftsatz vom 20.06.2017 namens und in Vollmacht der Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalt X.
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